Die Kirche und ihr Recht
Eine Einführung
Henrik Munsonius
„Die Kirche und ihr Recht“ bietet eine kurze und elementare Einführung in die Grundbegriffe des Kirchenrechts. Die Kirche sei eine „fortwährende Praxis. Sie existiert, indem sie handelt. Und das Recht dient der Kirche zur Verwirklichung ihres Handelns“: Von hier aus erläutert der Kirchenrechtler und Theologe Hendrik Munsonius unter anderem die Grundvollzüge kirchlichen Handelns, Besonderheiten des Kirchenrechts im Unterschied zu staatlichem Recht, kirchliche Strukturen und Verfahren wie Visitation, Verwaltung und Rechtsprechung.