Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten
Jean-Martin Jünger
In vielen personellen Angelegenheiten von Unternehmen hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Gerade bei Personalfragen, bei denen der Betriebsrat ein unterschiedlich stark ausgeprägtes Mitbestimmungsrecht hat, zählen insbesondere Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen.
Der Gesetzgeber unterteilt die personelle Mitbestimmung des Betriebsrates in folgende Bereiche: „Allgemeine personelle Angelegenheiten“, „Berufsbildung“ und „Personelle Einzelmaßnahmen“. Gerade hier sollten Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte kennen, um diese notfalls einfordern zu können.
Das Fachbuch bietet zudem wichtiges Grundwissen für den Umgang mit Streitigkeiten und informiert Sie, was bei Sanktionen und auch Kündigungen zu beachten ist.