Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid: Wer haftet für die sichere Stromversorgung der Schweiz?
Eine Aufgabe von nationalem Interesse in privatrechtlichem Gewand
Robert Baumann
Um von den Kraftwerken zu den Verbrauchern zu gelangen, muss der elektrische Strom durch das 6700 km lange Übertragungsnetz fliessen. Ohne dieses wäre die Versorgung mit elektrischer Energie nicht möglich. Eigentümerin und Betreiberin des Übertragungsnetzes ist Swissgrid – eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Swissgrid ist von Gesetzes wegen dafür verantwortlich, dass schweizweit dauernd und jederzeit die nötige Menge Strom zu angemessenen Preisen erhältlich ist. Doch was geschieht, wenn Swissgrid dies einmal nicht mehr gewährleisten kann? Dies hätte drastische Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung und die Wirtschaft: Ein Blackout verursacht einen Schaden von vier Milliarden Franken – pro Tag. Für diesen Schaden würde zwar in erster Linie die privatrechtliche Swissgrid haften. Doch den Bund trifft stets die letzte Verantwortung. Das vorliegende Werk zeigt deshalb nicht nur detailliert das Haftungsregime auf, sondern geht auch der Frage nach, wie sinnvoll es ist, die sichere Stromversorgung der Schweiz in die Hände einer AG zu legen.