Die neue Arbeitsschutzmappe
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Dem betrieblichen Arbeitsschutz liegt eine Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften zugrunde. Davon betroffen sind die Unterweisungen zur Unfallverhütung, die laut DGUV 1 jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren sind. Ebenso das Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen, das Anbringen der Aushänge und die regelmäßigen Betriebsbegehungen.
„Die neue Arbeitsschutzmappe“ setzt genau an diesen Punkten an: Sofort einsetzbare Aushänge, Formulare und Checklisten sind auf neuestem Rechtsstand enthalten. So können arbeitsschutzrechtliche Anforderungen auch weiterhin ohne Beanstandung erfüllt werden.