Die neue Arbeitsschutzmappe
Gebrauchsfertige Sicherheitsunterweisungen, Formulare und Arbeitshilfen für Arbeitsschutzverantwortliche
Dem betrieblichen Arbeitsschutz liegt eine Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften zugrunde. Davon betroffen sind die Unterweisungen zur Unfallverhütung, die laut DGUV 1 jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren sind. Ebenso das Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen, das Anbringen der Aushänge und die regelmäßigen Betriebsbegehungen.
„Die neue Arbeitsschutzmappe“ setzt genau an diesen Punkten an: Sofort einsetzbare Aushänge, Formulare und Checklisten sind auf neuestem Rechtsstand enthalten. So können arbeitsschutzrechtliche Anforderungen auch weiterhin ohne Beanstandung erfüllt werden.