Die neuen Regelungen zu Ausbau- und Einbaukosten im Kaufrecht
Natalie Körber
Die Gewährleistung beim Kaufvertrag wurde in den letzten Jahrzehnten zahlreichen Änderungen und Neuerungen unterworfen. Das am 1. Januar 2002 in
Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts hält dabei den größten Anteil an der Änderung der kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte.
Diese Vorgaben wurden als Konsequenz zur fristgerechten Umsetzung der von der Europäischen Union geschaffenen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
(VerbrauchsgüterKRL) in deutsches Recht übernommen.
Besonders die Frage, wer im Rahmen der kaufrechtlichen Mängelhaftung für die Ausbaukosten der mangelhaften Kaufsache und die Einbaukosten der
mangelfreien Sache aufkommen muss, ist sehr umstritten.
Am 1. Januar 2018 trat nun ein Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Durch das Gesetz sollen Regelungslücken geschlossen werden. Ob der Gesetzgeber mit dem nunmehr ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Gesetz dieses Ziel im Kontext der Aus- und
Einbaukonstellation im Kaufrecht umsetzen konnte, ist Gegenstand dieses Buchs. Hierbei erfolgt neben der Darstellung der neuen gesetzlichen Grundlagen zu den Aus- und Einbaukosten auch eine kritische Würdigung der Begründung des Gesetzgebers für das Reformvorhaben sowie der aufgenommenen Kritik hieran und es werden eigene Verbesserungsvorschläge erarbeitet.