Die „Organspende“-Kampagne von ABSTIMMUNG21
Warum die von ABSTIMMUNG21 durchgeführte symbolische Volksabstimmung über die "Widerspruchsregelung bei der Organspende" nicht gültig sein kann
Frank Schadt
Wer durch Einführung der Widerspruchsregelung die Erhöhung von „Spenderzahlen“ anstrebt, kann und muß wissen, daß er sich einsetzt für eine Steigerung der Organgewinnung durch Schaffung der Möglichkeit auch einwilligungsloser Organwegnahmen – und damit einhergehend für die Ermöglichung von vergewaltigenden und todbringenden Übergriffen auf Leib, Leben und Sterben seiner Mitmenschen auch ohne deren Wissen und Einverständnis.
Die Erhöhung von „Spenderzahlen“ ist mit der Widerspruchsregelung nicht vereinbar.
Es ist zu wünschen, daß die Konfrontation mit Bestrebungen zur Einführung der Widerspruchsregelung – unter der Bedingung allseitig ausgewogener Information – möglichst viele Menschen aufwachen und die mit diesem Regelungsvorschlag verbundenen Umstände und Realitäten klarer sehen läßt.