Die Rückerstattung ‚arisierter‘ Unternehmen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 59 der amerikanischen Besatzungszone
Eine Betrachtung der Rückerstattungspraxis anhand Nürnbergs jüdischer Hopfenhandlungen
Simon Naczinsky
Die Rückerstattung durch das Militärregierungsgesetz Nr. 59 der
amerikanischen Besatzungszone diente der Rückabwicklung von
verfolgungsbedingten Vermögensverschiebungen, die während der
Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgten. Vielfältige Probleme
im Tatsächlichen und Rechtlichen stellten sich den Beteiligten
dann, wenn die streitbefangenen Vermögensgegenstände der
Schnelllebigkeit des Wirtschaftslebens unterworfene Unternehmen
waren. Das mit dem Militärregierungsgesetz Nr. 59 eingeführte
institutionelle Rückerstattungsverfahren und die grundsätzlichen
materiell-rechtlichen Wertungen des Gesetzes boten Leitplanken,
innerhalb derer sich im Rahmen von Unternehmensrückerstattungen
eine ausgesprochene Vergleichskultur etablierte.