Die Sacheinlagefähigkeit im Rahmen der qualifizierten Gründung von Aktiengesellschaften
Michael Brandt
Unternehmensgründungen werden allgemein als volkswirtschaftliche Wachstumsimpulse begrüsst. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Sachen (Sacheinlagen) unterliegt strengen gesetzlichen Maßstäben. So verlangt das Aktiengesetz einen «feststellbaren wirtschaftlichen Wert» für Sacheinlagen. Die vorliegende Untersuchung zeigt die Bedeutung und Problematik dieser gesetzlichen Anforderung und zieht den Rahmen möglicher Interpretationen.