Die Selektion innerhalb der Organe der Strafrechtspflege am Beispiel von jungen Deutschen, Türken und Italienern
Eine empirische Untersuchung zur Kriminalisierung durch formelle Kontrollorgane
Jürgen Mansel
Der Vergleich der Daten einer gemäss einer echten Täterzählung aufbereiteten polizeilichen Kriminal- und der Strafverfolgungsstatistik zeigt, dass junge männliche türkische und italienische Tatverdächtige der Polizei seltener als deutsche durch die Staatsanwaltschaft angeklagt und durch das Gericht verurteilt werden. Über eine Analyse von Staatsanwaltschaftsakten und eine Expertenbefragung kann nachgewiesen werden, dass dieser Sachverhalt primär aus der erhöhten Anzeigebereitschaft der einheimischen Bevölkerung und einem generalisierten Verdacht der Polizei gegenüber jungen Ausländern resultiert. Dadurch werden gegenüber Gastarbeiternachkommen einerseits überproportional häufig auch nach Bagatellen, strafrechtlich irrelevanten Handlungen und Privatstreitigkeiten Ermittlungen aufgenommen und die Betroffenen als Tatverdächtige registriert. Derartige Strafverfahren werden seitens der Staatsanwaltschaft andererseits überproportional häufig eingestellt.