Die Souveränität der Gliedstaaten im Deutschen Bund
Sven Jansen
Mit der Unterzeichnung der Bundesakte wurde 1815 auf dem Wiener Kongress der Deutsche Bund gegründet. Die Bundesakte bezeichnete die deutschen Fürsten als souverän und erhob die Unabhängigkeit der deutschen Staaten sowie die Erhaltung der Sicherheit Deutschlands zu Bundesprinzipien. Man bestimmte allerdings nicht, inwieweit der Deutsche Bund zur Bewahrung der Sicherheit Deutschlands auch die Unabhängigkeit der Gliedstaaten und die Souveränität der deutschen Fürsten begrenzen durfte. Vor diesem Hintergrund will die Studie aufzeigen, welche Rechte die Souveränität der Fürsten und die Unabhängigkeit der deutschen Staaten umfassten.