Die unechte Peer-to-Peer-Versicherung
Varianten eines vertriebsgeprägten Rechtskonstrukts und ihre rechtlichen Implikationen
Martin Bimmerlein
Die sogenannte Digitalisierung beförderte Entwicklungen wie die sozialen Medien oder die sharing-economy. Die letztgenannte, medial getragene „Wirtschaftsform“ prägen die Prinzipien der Dezentralisation und der Selbstbestimmung. Mit der „Peer-to-peer-(P2P)-Versicherung“ überführen wiederum technologieaffine Insurtechs beide Leitideen ins Versicherungswesen: Nach einer Mitteilung des Verbandes Bitkom vom 10.09.2018 biete die P2P-Versicherung die Möglichkeit, Risiken unter Bekannten abzusichern statt die klassische Risikoabdeckung über einen Versicherungskonzern zu wählen.
Ziel solcher Gestaltungen ist regelmäßig eine Absicherung von Risiken, die möglichst keine (Kosten-)Risiken birgt; es geht um Ersparnisse gegenüber der konventionellen Versicherung – sei es über a priori günstigere Prämien oder nachgelagerte Rückzahlungen für den Fall der Schadenfreiheit.
Der Verfasser ventiliert die solchen Modellen zugrundeliegenden konsumentenpsychologischen Anreizwirkungen; exemplarisch geht er unter Rekurs auf die historische Assekuranz der Attraktivität der Assoziation der „Versicherung unter Freunden“ auf den Grund. Darüber hinaus typisiert er grundlegende Schattierungen eines von ihm dargelegten rechtlichen Begriffs der P2P-Versicherung.
Zugleich wird die Abhandlung konzise erhellen, dass die existenten P2P-Versicherungs-Modelle de facto nicht auf den Risikotransfer auf Versicherer verzichten (können); prägend sind regelmäßig lediglich Elemente einer unterschiedlich nuancierten Einbindung von Privatpersonen in die Risikotragung. Begreiflich macht dies die kautelarjuristische Auseinandersetzung des Verfassers mit mehreren Modellen eines deutschen P2P-Anbieters. Darauf aufbauend analysiert er eine Vielzahl rechtlicher Implikationen für die Strukturierung, aber auch das Marketing von P2P-Versicherungs-Lösungen.