Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO als Instrument der Rechtssicherheit?
Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit und fehlende EU-Resistenz im Widerspruch zum Zweck der verbindlichen Auskunft
Henrik Schneider
Sowohl durch die Praxis der nationalen Finanzgerichte als auch durch das Damoklesschwert des Beihilferechts scheint der Zweck der verbindlichen Auskunft, Rechtssicherheit in einem komplexen Steuerrecht zu gewähren, nicht mehr erreicht. Die Finanzgerichte prüfen verbindliche Auskünfte inhaltlich lediglich auf evidente Fehler und einer richtigen Sachverhaltserfassung. Der Steuerpflichtige, der Auskunft zu einer komplexen Rechtsfrage begehrt, wird mithin auf die spätere Steuerfestsetzung vertröstet. Eingedenk des eigentlichen Zwecks der Auskunft und im Hinblick auf die Gebührenpflicht ist dies höchst kritisch zu bewerten. Der erste Teil der Arbeit setzt sich mit diesem Problem auch im Hinblick auf verfassungsrechtliche Vorgaben kritisch auseinander. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Frage untersucht, ob die verbindliche Auskunft im Einzelfall eine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 AEUV darstellen könnte. Diese Frage wird auf Basis der Praxis der Kommission zu den bekannten Tax-Rulings-Verfahren in Sachen Apple, Amazon etc. untersucht.