Die Verfahrensbefugnisse und Klagerechte Dritter im Bereich des öffentlich-rechtlichen Bodenschutzes am Beispiel des Umweltschadensgesetzes
Daniela Schäfrich
Der Gesetzgeber hat mit dem im Jahr 2011 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz erstmals verwaltungsrechtliche Rechte eingeführt, die insbesondere Umweltverbände in die Lage versetzen, Behörden zur Sanierung eingetretener Schäden an Boden, Wasser, Arten und natürlichen Lebensräumen aufzufordern und diese Rechte gerichtlich durchzusetzen. Die Autorin untersucht die Regelungen des Gesetzes betreffend die Verfahrensbefugnisse und Klagerechte Dritter. Dabei legt sie den Schwerpunkt auf die Umweltverbände. Es wird herausgearbeitet, ob das Umweltschadensgesetz in Bezug auf das Schutzgut Boden über die Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes hinausgehende Rechte und Pflichten der Behörden und jeweiligen Verantwortlichen schafft und ob unter verfahrensrechtlichem Gesichtspunkt die (außer-)gerichtlichen Rechte Dritter erweitert wurden. Abschließend wird die Bedeutung des Umweltschadensgesetzes im deutschen Umweltverwaltungsrecht eingeschätzt.