Die Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten und der Grundsatz einmaliger Strafverfolgung in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenbeschlusses 2009/948/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren
Benjamin Rekate
Open Access – frei verfügbare elektronische AusgabeDieses Werk ist als Open Access-Publikation im Sinne der Creative Commons-LizenzBY-NC-ND International 4.0 (»Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen«) unter der DOI 10.14220/9783737000307 erschienen. Um eine Kopie dieser Lizenz zu sehen, besuchen Sie http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/.Der Autor untersucht die Grundlagen staatlicher Strafgewalterstreckung sowie die Ursachen und rechtlichen Facetten strafrechtlicher Jurisdiktionskonflikte. Die Untersuchung zeigt, dass der »Rahmenbeschluss 2009/948/JI« weder den rechtlich geschützten Interessen des Individuums noch denen der EU-Mitgliedstaaten gerecht wird und die durch den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gestellten Anforderungen nicht zu erfüllen vermag. Die Arbeit unterbreitet einen Modellentwurf zur Zuständigkeitsverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Ziel des Modells ist die vorhersehbare Bestimmung des für ein Verhalten maßgeblichen Strafrechts, wobei auf Grundlage des Territorialitätsprinzips auch die staatliche Wertentscheidung, ein Verhalten nicht als strafbar zu bewerten, anerkannt wird.