Die Volkswahl des Bundesrates seit 1848
Ein staatsrechtliches Problem zwischen direkter Demokratie, Parlamentarismus, Föderalismus und dem Schutz von Minderheiten
Felix Schiller
Seit der Gründung des modernen Bundesstaates im Jahr 1848 kam es immer wieder zu Versuchen, die Volkswahl des Bundesrates in der Bundesverfassung zu verankern. Deshalb wird die Frage auch mit einer Glut verglichen, die unter wechselnden politischen Winden periodisch wieder aufflammt. Bereits in der Revisionskommission, welche die Verfassung von 1848 ausarbeitete, war das Bundesratswahlverfahren umstritten. Seit der Einführung der Volksinitiative kam es in den Jahren 1899, 1939 und 2011 zu drei Volksinitiativen, welche allesamt durch Volk und Stände abgelehnt wurden. Die vorliegende staatsrechtliche Dissertation geht dem Ursprung und den Gründen des Scheiterns dieser demokratischen Idee nach. Zudem werden die staatspolitischen Auswirkungen der Einführung der Volkswahl analysiert sowie mögliche rechtliche Umsetzungsvarianten aufgezeigt.