Die vom Erblasser bestimmte Vergütung des Testamentsvollstreckers
Peter Reinfeldt
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers und der Systematik des § 2221 BGB hat der Wille des Erblassers bezüglich der Vergütung des Testamentsvollstreckers den Vorrang vor Überlegungen zur Angemessenheit der Vergütung. • Wie oft kommt es überhaupt vor, dass Erblasser die Vergütung des Testamentsvollstreckers bestimmen? • Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es dabei? • Welche Fehlerquellen sind zu vermeiden? • Welche Verteilung gibt es zwischen notarielle beurkundeten und handschriftlich errichteten letztwilligen Verfügungen? • Aus welchen Personengruppen werden üblicherweise die Testamentsvollstrecker ausgewählt? • Spielt der Nachlasswert für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine Rolle? Mit dem Werk wird eine umfassende rechtstatsächliche empirische Untersuchung bei 171 Nachlassgerichten zu diesen Fragen und zu ähnlichen Aspekten vorgelegt.