Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verodnung (WMVO)
In leichter Sprache
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Ende Dezember 2016 hat die Bundesregierung das Bundesteilhabegesetz erlassen. Damit hat sie auch die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) geändert.
Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung ist für Werkstatt-Räte ganz wichtig. Sie regelt nämlich, welche Rechte die Werkstatt-Räte gegenüber der Werkstatt-Leitung haben. Die Änderungen im Gesetz haben den Werkstatt-Räten neue Rechte gegeben. Zum Beispiel dürfen sie jetzt bei bestimmten Dingen mitbestimmen. Das heißt, die Werkstatt-Leitung darf bestimmte Dinge nur machen, wenn die Werkstatt-Räte einverstanden sind. Außerdem braucht jede Werkstatt jetzt Frauen-Beauftragte.
In diesem Buch erklären wir das ganze Gesetz in Leichter Sprache. Außerdem gibt es darin ein Wörterbuch zur Erklärung schwieriger Worte und den aktuellen Originaltext der Verordnung.