Die zivilrechtliche Haftung für Fehler von Ethikkommissionen
Susanne Listl
Ethikkommissionen haben für die klinische Forschung an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber steht, dass Mitglieder ehrenamtlich tätig werden und dass es vielfältige landesrechtliche Ausgestaltungsformen gibt. Ethikkommissionen können Schaden verursachen, indem sie Forschungsvorhaben im Vorfeld verhindern oder rechtlich nicht einwandfreie Forschung zulassen. In dem Band werden der rechtliche und tatsächliche Rahmen für das Tätigwerden von Ethikkommissionen untersucht sowie Fehlerkonstellationen hinsichtlich ihrer haftungsrechtlichen Folgen analysiert.