Die Zusammenführung rechtsfähiger Stiftungen
Geltendes Recht und Reformentwurf zur Zulegung und Zusammenlegung
Dirk Schauer
Der Begriff der Zusammenführung erfasst Vorgänge, die als „Fusion“ von rechtsfähigen Stiftungen umschrieben werden können. Durch eine Zusammenführung in der Form der Zulegung oder Zusammenlegung können zwei oder mehr Stiftungen zu einer einheitlichen Stiftung verschmelzen. Nicht zuletzt im Umgang mit notleidenden Stiftungen ist die Zusammenführung ein vielversprechendes Instrument. Gleichwohl erschließen sich die Rechtsgrundlagen, die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer Zusammenführung im geltenden Recht erst nach einer eingehenden Analyse der Rechtslage.
Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Arbeit eine rechtswissenschaftliche Untersuchung des geltenden Rechts der Zusammenführung von rechtsfähigen Stiftungen an. Die Voraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsfolgen sowie die steuerliche Behandlung aller vier Formen der Zusammenführung werden im Detail dargestellt. Es werden konkrete Ablaufpläne erarbeitet. Dabei fließen stets die Ergebnisse einer rechtstatsächlichen Befragung aller Stiftungsbehörden in Deutschland ein.
Ausgehend von der Analyse des geltenden Rechts sowie einer rechtsvergleichenden Betrachtung entwickelt die Arbeit schließlich einen umfassenden Reformentwurf zur Neuregelung der Zulegung und Zusammenlegung von rechtsfähigen Stiftungen. In den ausführlich begründeten Gesetzesentwurf fließen auch die Erkenntnisse aus der aktuellen Reformdiskussion im Stiftungsrecht ein.