Dolmetscher und Übersetzer im Landesrecht
Das Recht der Dolmetscher und Übersetzer in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
Norbert Zänker
Beeidigung, Ermächtigung bzw. Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern sind – wie zum Teil auch die Ausbildung für diese Berufe – in Deutschland landesrechtlich geregelt.
Auf mittlere Sicht wird die Beeidigung nicht qualifizierter Sprachmittler als Dolmetscher (bzw. deren Ermächtigung als Übersetzer) entfallen. Andernfalls würde man die Rechte von Angeklagten und Zeugen missachten und den Ansprüchen der Justiz nicht gerecht werden.
Daneben werden von Brüssel neue Initiativen ausgehen, Qualifikation und Qualität der für Gerichte und Behörden tätigen Dolmetscher und Übersetzer zu erhöhen.
Herausgeber und Verlag sind für Anregungen dankbar, die in eine nächste Auflage dieses Buches einfließen können.