Eine Faser kommt selten allein
Entwicklung eines neuartigen Arbeitsverfahrens zum Entfernen asbesthaltiger Beschichtungen
Klaus Caspeler
Aus technischer Sicht sind die Eigenschaften des Asbests hervorragend für viele Anwendungen geeignet. Es ist z. B. resistent gegenüber Hitze und Laugen und verfügt über eine hohe Zugfestigkeit. Betrachtet man jedoch nicht nur die technischen Eigenschaften, sondern auch die Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen, erkennt man schnell auch Nachteile. Gelangen die nur wenige Mikrometer großen Fasern in die Atemwege, können Sie dort oft tödlich verlaufende Krankheiten wie Asbestose und Lungenkrebs auslösen. Deshalb ist die Verwendung der faserigen Minerale inzwischen in vielen Ländern verboten. Dennoch sind noch Millionen Tonnen Asbest in verschiedensten Bauwerken und -teilen existent. Daraus resultiert, dass spätestens bei Sanierungs- oder Abrissarbeiten Menschen mit dem kanzerogenen Staub in Kontakt kommen können. Deshalb müssen bei diesen Arbeiten hohe Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Eine Alternative in Deutschland ist hier der Einsatz der im BIA-Verzeichnis gelisteten Arbeitsverfahren. Bevor ein neuartiges Verfahren jedoch dort aufgenommen wird, muss nachgewiesen werden, dass dieses auch effektiv ist. Asbestfasern dürfen nur in sehr geringen Mengen frei werden. In einer Reihe von Laborversuchen wurde ein neuartiges Pasten-Verfahren unter unterschiedlichen Bedingungen erprobt. Es dient der Lösung von asbesthaltigen Oberflächenversiegelungen bzw. Farben. Das Prinzip besteht darin, diese mittels eines Nadelgeräts mechanisch zu lösen. Freiwerdende Asbestfasern und andere Partikel werden durch eine aufgetragene Paste direkt am Entstehungsort gebunden und können so nicht in die Atemluft gelangen. Die Laborversuche lieferten sehr gute Ergebnisse. Für eine Aufnahme in das BIA-Verzeichnis mussten jedoch noch Versuchsreihen unter praktischeren Bedingungen durchgeführt werden. In den folgenden Feldversuchen konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass bei der Anwendung des Pasten-Verfahrens keine bzw. nur wenige Asbestfasern frei werden. Der vorgeschriebene Maximalwert von 15.000 Fasern/m³ wurde bei allen Versuchen unter
Pasteneinsatz weit unterschritten. Nach der Erstellung einer Arbeitsanweisung und einer Verfahrensbeschreibung wurde beantragt, das Verfahren in das BIAVerzeichnis aufzunehmen. Dem Antrag wurde zugestimmt. Inzwischen wird das Verfahren unter dem Namen „BT 26: Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Pasten-
Verfahren)“ in der BGI 664 geführt.