Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand 01.04.2018
Ausgabe mit Euro-Beträgen auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungswertes
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist die auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V vereinbarte Abrechnungsgrundlage der ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die vorliegende Ausgabe umfasst den Stand vom 01.04.2018 und beinhaltet in Band 1:
Allgemeine Bestimmungen, Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen, Arztgruppenspezifische Leistungen, Arztgruppenübergreifende spezifische Leistungen, Kostenpauschalen (BMV-Ä) und die Anhänge 1, 3 sowie 4, 6. Es handelt sich hierbei um das Verzeichnis der nicht gesondert abrechnungsfähigen und in Komplexen enthaltenen Leistungen (Anhang 1), die Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes (Anhang 3) und Leistungen, die nicht oder nicht mehr im Einheitlichen Bewertungsmaßstab enthalten sind (Anhang 4) sowie der Zuordnung der Leistungen der Kapitel 50 und 51 zu den Anlagen der ASV-RL (Anhang 6). Zudem sind die Leistungen enthalten, die ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähig sind.
Band 2 umfasst den Anhang 2, es handelt sich hierbei um die Zuordnung der operativen Prozeduren nach § 295 SGB V (OPS)
zu den Leistungen der Kapitel 31 und 36.
Diese Ausgabe enthält Euro-Beträge auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungswertes.