Einsatzkarte Verkehrsrecht
Fahrerlaubnisrecht - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Thomas Berthold
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren heißt: Steigerung der Verkehrssicherheit junger Fahranfänger und Senkung des zu Beginn der Fahrkarriere extrem erhöhten Unfallrisikos. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren heißt aber auch: Für die Einhaltung der in der Prüfungs¬bescheinigung dokumentierten Auflagen ist allein der Fahrzeugführer verantwortlich. Die Einsatzkarte beantwortet schnell und sicher alle Fragen, die sich dem Praktiker vor Ort stellen: Fahrerlaubnisrechtlicher Umfang der Prüfungsbescheinigung – Konsequenzen eines Auflagenverstoßes – Polizeiliche Maßnahmen.