Einstweiliger Rechtsschutz in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Axel Bösch
Schiedsabreden verfolgen das Primärziel, fremd-staatliche Gerichte von eventuellen Rechtsstreitigkeiten fernzuhalten, um sie privat gewählten, kompetenten Schiedsrichtern zur abschließenden Entscheidung zu übertragen. Im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes (Arrest, einstweilige Verfügung) droht diese Derogation der staatlichen Gerichte, einen «bona fide»-Antragsteller schutzlos zu stellen, wenn einstweiliger Rechtsschutz durch das Schiedsgericht nicht möglich ist, z.B. weil es noch gar nicht gebildet ist. Umgekehrt bietet die freie Verfügbarkeit staatsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes die Möglichkeit, den ausländischen Vertragspartner trotz Schiedsabrede mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor einem staatlichen Gericht «zu überziehen». Die Arbeit stellt die Rechtslage zu diesem Spannungsverhältnis in Deutschland, USA und Frankreich detailliert dar. Sie bietet außerdem konkrete Vorschläge für die Abfassung von Schiedsabreden unter besonderer Berücksichtigung der Problematik des einstweiligen Rechtsschutzes.