Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen
Interdisziplinäre S2k-Leitlinie für die medizinische Praxis
Menschen mit Demenz sind häufig auf medizinische und pflegerische Maßnahmen angewiesen und werden regelmäßig mit diesbezüglichen Entscheidungen konfrontiert. In der Praxis besteht jedoch häufig große Unsicherheit darüber,
– ob ein Mensch mit Demenz einwilligungsfähig ist,
– welches Prozedere beim Einholen einer informierten Einwilligung zu durchlaufen ist,
– wie adäquat informiert werden kann,
– wie Einwilligungsfähigkeit ggf. hergestellt werden kann und
– wie Entscheidungen gemäß dem Willen und der Präferenzen des Patienten getroffen werden können, soweit Einwilligungsfähigkeit nicht herstellbar ist.
In der vorliegenden Leitlinie werden die hierfür relevanten medizinischen, rechtlichen, ethischen und psychologischen Anforderungen erstmals auf dem aktuellen Stand zusammengefasst und in Form strukturierter Handlungsempfehlungen für die Praxis erschlossen. Dadurch sollen Autonomie und Handlungsfähigkeit der Patienten gefördert sowie eine ethisch fundierte und rechtmäßige ärztliche Praxis gewährleistet werden.