Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht
77 Urteilsanalysen zu Gefahren der Elektrizität,Produktsicherheitspflichten der Hersteller, Betreiberverantwortung fürelektrische Anlagen, Pflichten bei Elektronikgerätenutzung, Vertrags-und Haftungsrecht, Versicherungsschutz, Rechtsstellung derverantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) und de
Thomas Wilrich
Stromunfälle vor Gericht bedeuten Ankläger und Angeklagte sowie Kläger und Beklagte vor Staatsanwälten und Richtern – es sind verklagende und verteidigende Personen beteiligt, die nach Unfällen von verletzten und verstorbenen Personen Urteile erkämpfen und empfangen und die dabei relevanten Sicherheits- und Rechtsfragen einschätzen und entscheiden. Elektrotechnik kann auch Gegenstand gerichtlicher Ent
scheidungen sein, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist – etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden gegenüber Betreibern elektrischer Anlagen oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten:
• Die Rechtsvorschriften, die Gerichte anwenden,
• die Sachverhaltskonstellationen vor Gericht,
• die Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte als natürliche Personen, aber auch Privatpersonen. Nur echte Menschen können nach Stromunfällen Personenschäden erleiden. Das Unternehmenspersonal ist sehr häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt. 77 Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis mit Überschneidungen zum Tagesgeschäft in der Elektrotechnik zeigen, dass ein es immer ankommt auf alle relevanten Tatsachen des zu beurteilenden Sachverhalts und Unfalls mit seinen teilweise extrem vielen und häufig unterschiedlich gewerteten Einzelheiten. Wegen dieser Relevanz der Einzelfallumstände, ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.