Embryonenschutz und Biotechnologie
Genome Editing als Motor für ein Fortpflanzungsmedizingesetz in Deutschland
Alexander Weigand
Der Fortschritt in der biomedizinischen Forschung eröffnet insbesondere im Bereich der Gentechnik Möglichkeiten, die vor 30 Jahren bei Erlass des EmbryonenschutzÂgesetzes nicht vorstellbar waren. Mit der sogenannten Genschere können Forscher z.B. die Keimbahn des Menschen in der Petrischale so modifizieren, dass zu unheilbaren Krankheiten führende Anomalien korrigiert werden. Doch so ehrenwert diese Vorstellung auch ist, so groß ist das Missbrauchsrisiko der Technik. Die Abgrenzung zwischen Heileingriff und strafwürdigem Eingriff in das menschliche Genom wird zunehmend strittiger. Die vorliegende Arbeit bewertet die Argumente, die zur Strafbarkeit des Eingriffs in die menschliche Keimbahn geführt haben, unter Berücksichtigung der jetzt verfügbaren technischen Möglichkeiten neu. Nicht nur das strafbewehrte Verbot der Keimbahntherapie steht in der Kritik, auch andere Normen im Embryonenschutzgesetz sind reformbedürftig. Die Techniken des Genome Editing könnten daher Anlass zu einer Überarbeitung und Zusammenführung der relevanten Vorschriften in einem FortpflanzungsÂmedizingesetz in Deutschland sein.