Ergänzende Schutzzertifikate mit pädiatrischer Laufzeitverlängerung
mit pädiatrischer Laufzeitverlängerung
Christopher Brückner
Umsatzstarke forschungsintensive Arzneimittel benötigen meist viele Jahre für ihre klinische Entwicklung; wertvolle Zeit,
in der das Patent nicht genutzt werden kann. Ergänzende Schutzzertifikate (ESZ) für Arzneimittel und Pflanzenschutzmitteln
bieten hier die Möglichkeit, den Patentschutz um bis zu fünf Jahre zu verlängern. Der Schutz für Arzneimittel kann darüber hinaus bei Vorlage pädiatrischer Daten um weitere sechs Monate verlängert werden.
Die wirtschaftliche Bedeutung steht in einem erstaunlichen
Widerspruch zu der weit verbreiteten Unsicherheit in der Beurteilung dieser komplexen Materie. Der EuGH hat mit seinen Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit wie z.B. Neurim, Actavis und Teva zwar manche Fragen beantwortet, zugleich aber eine Vielzahl neuer Fragen aufgeworfen. Der Kommentar beleuchtet die Hintergründe dieser Entscheidungen und erläutert deren Konsequenzen für die Zukunft.
NEU in der 3. Auflage:
• Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere auch zu
Art. 3 lit. a) wobei der Fokus auf neueste Rechtsprechung des EuGH gelegt wird