Erhaltungssatzung
Villengebiete Nieder- und Oberlößnitz
Die Nieder- und die Oberlößnitz sind mit ihren historischen Straßenzügen, den überlieferten
Gebäuden und dem Landschaftsraum, in den sie eingebettet sind, einzigartige Radebeuler
Stadtgebiete.
Es liegt letztlich in der Verantwortung der Eigentümer, Bauherren und Bewohner, in welcher Art das charakteristische
Stadtbild bewahrt wird. Überlieferte Qualitäten zu bewahren und gleichzeitig Veränderung und Entwicklung im bestehenden
städtebaulichen Rahmen zuzulassen, muss sich nicht widersprechen und wird weiterhin Gegenstand der Auseinandersetzung
sein.