Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden.
WTA Merkblatt 8-10-20/D. Deutsche Fassung. Stand November 2020. Referat 8 Fachwerk und Holzkonstruktionen.
Das bisherige WTA-Merkblatt 8-10 „Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: EnEV – Möglichkeiten und Grenzen“ wurde vollständig überarbeitet, da mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 sowie der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 die spezifischen Anforderungen an die raumseitige Wärmedämmung bei Fachwerk-Außenwänden entfallen sind. Gleichwohl stellen Wärmedämm-Maßnahmen bei Fachwerkbauten auch weiterhin maßgebende Anforderungen, da mit dem Erreichen eines sinnvollen Dämmniveaus weitreichende Beiträge zur Reduzierung des End- und Primärenergiebedarfes und zur Steigerung der Attraktivität einer künftigen Nutzung erzielt werden. Gerade bei Fachwerkgebäuden bedeutet jedoch die Umsetzung dieser Maßnahmen eine Betrachtung verschiedener bauphysikalischer (zumeist feuchteschutztechnischer) Fragestellungen, aber auch von gestalterischen Aspekten bis hin zum Denkmalschutz.
Unter der Berücksichtigung bauphysikalischer Bedingungen in Fachwerkgebäuden greift das Merkblatt die durch den Wärmeschutz gestellten Anforderungen zur Schadensfreiheit auf, erläutert die Grundlagen ausführlich und bietet Hilfestellungen für die daraus entstehenden Aufgaben an. Aus diesem Grund wurde der Titel des Merkblattes auf „Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden“ geändert.
Neben den bekannten Hinweisen zur Planung und Ausführung der unterschiedlichen energetischen Verbesserungsmaßnahmen werden auch praktische Hinweise zur Nachweisführung des Wärme- und Feuchteschutzes im Merkblatt genannt. Diese umfassen hilfreiche Aspekte von den normativ nachweisfreien Konstruktionen bis hin zu hygrothermischen Bauteilsimulationen.