Fachwerkinstandsetzung nach WTA I: Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude.
WTA Merkblatt 8-1-14/D. Deutsche Fassung. Stand September 2014. Referat 8 Fachwerk/Holzkonstruktionen.
In der Vergangenheit haben sich die Gewohnheiten der Gebäudenutzer und ihr Anspruch an die Behaglichkeit stark geändert. Waren z. B. Anfang des 20. Jahrhunderts nur einige Räume mit Heizquellen ausgestattet, die häufig nur eine zeitlich begrenzte Dauer am Tag in Betrieb waren, so sind die Nutzungsansprüche heute meist nur mit einer gleichmäßig erwärmten Wohnung zu erfüllen. Auch waren in der Vergangenheit gegenüber der heutigen Situation die Ruhebedürfnisse der Menschen und die Verkehrsbelastungen grundverschieden. Die damaligen Sicherheitsaspekte im Hinblick auf den Brandschutz unterscheiden sich erheblich von den Anforderungen heutiger Tage. Aus diesen Gründen kann die Instandsetzung von Fachwerkgebäuden in der Regel nicht auf die Wiederherstellung des Originalzustandes beschränkt bleiben. Häufig muss eine Anpassung an heute übliche Nutzungsbedingungen und Regelwerke erfolgen. Die daraus erwachsenden bauphysikalischen Anforderungen zur Verbesserung des Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzes sind in verschiedenen Verordnungen, wie Energieeinsparverordnung, Landesbauordnungen usw. festgelegt, in denen auf die einschlägigen Normen Bezug genommen wird. Dieses Merkblatt verfolgt zwei Ziele. Zum einen werden für fachwerkspezifische Bauteile die bauphysikalischen Anforderungen festgelegt, die unter den besonderen Gegebenheiten bei historischen Fachwerkgebäuden realisierbar sind. Zum anderen werden die entstehenden Konflikte dargestellt, Strategien für Entscheidungsfindungen sowie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ergänzend zu diesem übergeordneten Merkblatt sind die jeweils vertiefenden WTA-Merkblätter der Teilgebiete Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz zu berücksichtigen.