Falk Harnack
Gewissen - Verantwortung - Gerechtigkeit
Rolf Aurich, Nicky Rittmeyer
Der in den Widerstandskreis der „Weißen Rose“ verwickelte, vom „Volksgerichtshof“ jedoch nicht zum Tode verurteilte Falk Harnack (1913–1991) profilierte sich ab den frühen 1950er Jahren als einer der wesentlichen deutschen Film- und Fernsehregisseure.
Vor dem Krieg als Schauspieler und Spielleiter in Weimar und Altenburg tätig, reüssierte Falk Harnack nach 1945 zunächst am Staatstheater München und am Deutschen Theater Berlin, bevor er Ende der 1940er Jahre zum künstlerischen Direktor der DEFA avancierte. Infolge politischer Querelen um seinen Regieerstling „Das Beil von Wandsbek“ (1951) entschloss er sich, der DDR den Rücken zu kehren, um seine Regietätigkeit in der Bundesrepublik fortzusetzen. Seine biografischen Erfahrungen hat Harnack dabei an vielen Stellen seines Werks einfließen lassen. Produktionen wie „Der 20. Juli“ (1955), „Unruhige Nacht“ (1958), „Jeder stirbt für sich allein“ (1962) oder „Der Verfolger“ (1974) bekunden eindrücklich, dass Harnack die eigene Diktaturerfahrung zeitlebens als demokratische Verpflichtung begriff, die er in Form filmischer Erzählungen auch kommenden Generationen vermitteln wollte. Über alle zeitlichen und gesellschaftlichen Ebenen hinweg verweist Harnack dabei auf die Verantwortlichkeit eigenen Handelns. Mithin stehen im Zentrum seines – keineswegs monothematischen – Werks die Gewissenserforschungen einzelner Figuren wie des Publikums – und die Konsequenzen, die zu ziehen wären. Zu entdecken ist mit Falk Harnack ein versierter Geschichtenerzähler mit festen Standpunkten.