Flugtagebuch
Drohne UAV
Detlev Molitor
Die Nutzung von Fluggeräten ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Danach handelt es sich bei Drohnen um unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS), sofern sie „nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben werden, sondern zu einem gewerblichen Zwecke genutzt werden“. Bei reiner Freizeitnutzung gelten sie dagegen als Flugmodelle, deren Nutzung weniger streng reglementiert ist. Dokumentieren Sie Ihre Flüge. Bei Gewerblichen Drohnenflügen muss ein Flugbuch geführt werden, bei Privaten Flügen wird es empfohlen.