Folgenbeseitigung und Folgenersatz als negatorische Leistungsansprüche
Katharina Henzler
Die Studie untersucht, ob im Staatshaftungsrecht aus den negatorischen Grundrechten ein Folgenersatzanspruch hergeleitet werden kann. Dieser wäre, anders als der bestehende Folgenbeseitigungsanspruch, der allein Naturalrestitution beinhaltet, auch auf Geld ausgerichtet. Zu diesem Zweck werden nach einem kurzen Überblick über die Entwicklung von Folgenbeseitigungs- und Folgenersatzanspruch und ihre Herleitungsansätze insbesondere die Grundrechte in ihrer negatorischen Abwehrfunktion untersucht. Dabei liegt das Augenmerk darauf, ob die Grundrechte auch Beseitigungsansprüche enthalten und welche Einwände hiergegen erhoben werden. Anschließend stellt sich die Frage, welchen Umfang ein solcher Anspruch hat, ob die gebotene Wiederherstellung auch in Form von Geld erfolgen kann und wann dies der Fall ist. In diesem Rahmen ist zudem zu prüfen, ob auch immaterielle Rechte in Geld ersetzt werden können. Zuletzt wird die Ausgestaltung des Folgenersatzanspruchs – seine Berechnung sowie das Verhältnis zum Folgenbeseitigungsanspruch – untersucht.