Fundrecht in der Praxis
Frank Ebert
Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Fundrechts dienen der Rechtssicherheit. Sie regeln die Eigentumsverhältnisse an verloren gegangenen und wieder gefundenen Sachen. Regelmäßig beansprucht der Verlierer sein volles Eigentum zurück, dessen Erlangung der ehrliche Finder anstrebt. Zumindest möchte er aber seine Redlichkeit und Mühewaltung entschädigt sehen, wenn er das Eigentum an einer verlorenen Sache nicht erlangen kann. Die Verwirklichung dieser Rechtsbeziehung ist zum Teil aber auch eine hoheitliche Aufgabe, an der vor allem die Kommunen aktiv mitwirken.
Die 3. Auflage dieses Handbuchs versteht sich weiterhin als umfassende Erläuterung des Fundrechts in Deutschland und stellt somit einen unentbehrlichen Helfer in jedem Fund- bzw. Bürgerbüro dar. Zusammenhänge und notwendige Abgrenzungen werden aufgezeigt, ergangene Rechtsprechung und erschienene Fachliteratur seit Erscheinen der 2. Auflage wurden eingearbeitet.