GasGVV – Gasgrundversorgungsverordnung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz.
Durch das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vom 19. Juli 2022 gab es Änderungen in der Gasgrundversorgungsverordnung. Die Verordnungsänderungen sind am 29. Juli 2022 in Kraft getreten und müssen ab diesem Tag beachtet werden.
Die Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396) wurde zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214).
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