Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Textausgabe mit Materialien
Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Das Gesetz setzt Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um.
Zur Erreichung der Ziele der EU-Gebäuderichtlinie adressiert das Gesetz Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern – zum einen durch die Schaffung einer vorbereitenden Leitungsinfrastruktur, zum anderen durch die Bereitstellung von Ladepunkten.
Die Ausgabe enthält
neben dem Gesetzestext
eine abgeleitete schematische Übersicht sowie
die Begründungen aus den Gesetzesmaterialien.