Gewerbesteuer
Gestaltungsberatung in der Praxis
RP Richter & Partner
Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und wird erhoben auf Grundlage der objektiven Ertragskraft eines Gewerbebetriebes. Unternehmer haben damit ein starkes wirtschaftliches Interesse an einer steueroptimalen Beratung. Das Werk berücksichtigt vollständig die Reformen des Gewerbesteuerrechts auf Grundlage der Unternehmensteuerreform 2008.