„Good Taxation“ und die Neukonzeption der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Georgien
Elguja Khokrishvili
Die Umsetzung theoretisch fundierter Besteuerungsprinzipien in die Praxis hat seit längerer Zeit einen prominenten Platz in der finanzwissenschaftlichen Forschung. Dabei besteht kein Zweifel, dass es ein größeres Interesse daran gibt, nicht nur theoretisch fundierte Prinzipien abzuleiten, sondern diese auch auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Dieses Interesse an der optimalen Ausgestaltung eines Steuersystems in der Praxis wurde mit dem Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaften in den 1990er Jahren nochmals verstärkt. Im Rahmen dieser umfassenden Transformationsprozesse ist es unabdingbar, dass die Wirtschaftsentwicklung über ein leistungsfähiges Steuersystem finanziert wird. Die zu erhebenden Steuern haben einen unmittelbaren Einfluss auf die ökonomischen Entscheidungen wie beispielsweise in Form eines Konsumverzichts. Darüber hinaus entstehen Zusatzlasten der Besteuerung (excess burden), wenn vergleichbare ökonomische Aktivitäten unterschiedlich besteuert werden und damit etwa der Konsum bestimmter Güter, eine bestimmte Investitionsart oder der Einsatz eines bestimmten Produktionsfaktors diskriminiert wird. Aus den Substitutionseffekten, die durch die Veränderungen der relativen Preise hervorgerufen werden, resultieren letztendlich über die Zahllast hinausgehende Nutzenverluste bei den Wirtschaftssubjekten. Dadurch werden die ökonomischen Konsum-/Sparentscheidungen verzerrt (Besteuerung der Kapitaleinkommen), das Leistungsangebot vermindert (Besteuerung der Arbeitseinkommen), Produktionsfaktoren umgelenkt oder Investitions- und Finanzierungsentscheidungen verzerrt (Unternehmenssteuer). Somit kann durch Steuern bzw. durch ihre unangemessene Ausgestaltung ein gesamtwirtschaftlicher Effizienzverlust verursacht werden. Gerade in Transformationsländern wie Georgien war mit Beginn der Transformationsphase de facto kein steuerpolitisches Know-how vorhanden, so dass eine enorme Nachfrage nach Beratung bestand und letztendlich der größte Teil der verabschiedeten Steuerreformen ein Ergebnis externer Beratung war. Ein erstes Ziel der Arbeit ist die Erstellung einer theoretischen Basis, um die einzelnen Steuerreformphasen besser zu verstehen. Ein zweites Ziel liegt in die Ableitung eines theoretisch fundierten Referenzrahmens (Benchmark) für die Beurteilung des Status quo sowie der Ausgestaltung der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Georgien. Die Ableitung von Benchmarks gilt dabei als ein eigenständiges Ziel wissenschaftlicher Forschung. Im Rahmen dieser Arbeit dienen die Benchmarks jedoch als Beurteilungsmaßstab für die Evaluation der Steuerreformen in Georgien sowie für die Evaluation des hier erarbeiteten konkreten Reformvorschlags. Ein drittes Ziel der vorliegenden Arbeit ist also in der konzeptionellen Ausgestaltung der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Georgien und deren konsequenten Ausrichtung an einem international anerkannten lebenszeitlichen bzw. konsumorientierten Leitbild der Besteuerung zu sehen. Im Rahmen dieser Arbeit wurde ein Entwurf für eine integrierte Einkommens- und Gewinnsteuer (Einfachsteuer) entwickelt, der den lokalen gesellschaftlichen Gegebenheiten optimal angepasst ist. Bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für Georgien war zu berücksichtigen, dass die Effizienz reduzierenden Allokationsverzerrungen in diesen Systemen minimiert und die Belastung der Löhne und Gewinne durch Steuern auf ein angemessenes Niveau begrenzt werden sollten, um negative Anreizwirkungen in Bezug auf das Wirtschaftswachstum so gering wie möglich zu halten. Neben einer integrierten Einkommens- und Gewinnbesteuerung spielten dabei eine einheitliche Gewinnermittlung für Unternehmen (modifiziertes Kassenprinzip) sowie eine am Kassenprinzip orientierte Mehrwertsteuer eine besondere Rolle. Einkommen- und Mehrwertsteuerentwürfe erfüllen alle Neutralitätskriterien (Neutralität der intertemporalen Konsum- und Ersparnisbildung, Rechtsformneutralität, Investitionsneutralität in Bezug auf Human- und Sachkapital, Finanzierungsneutralität sowie Inflationsneutralität). Nach der Definition der Bemessungsgrundlagen für die Einzelsteuern und deren Anpassung an georgische Gegebenheiten war es notwendig, die technischen Einzelheiten für die Steuerverwaltung (Durchführungsverordnungen) und teilweise die zugehörigen Steuerformulare zu entwickeln. Diese müssen alle notwendigen Variablen der Veranlagungsverfahren erfassen und eindeutige Identifikationsmöglichkeiten für die Haushalte und Unternehmen bieten, was eine wichtige Rolle für die spätere Mikrosimulation spielt. Die gewonnenen Erkenntnisse dieser Arbeit sollen die politischen Entscheidungsträger bei der Auswahl eines geeigneten Reformvorschlages für das Einkommensteuergesetz unterstützen.