Grenzen der Dienstleistungsfreiheit im Bereich des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der Patientenrichtlinie 2011/24/EU
Felix von Ameln
Ausgangspunkt dieser Studie stellt die sog. „Patientenrichtlinie“ 2011/24/EU dar. Diese beruht auf der Rspr. des EuGH, wonach für die Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsleistungen die Dienstleistungsfreiheit Anwendung findet. Bezogen auf den Bereich des Gesundheitswesens steht die Dienstleistungsfreiheit jedoch in einem Spannungsverhältnis zu der Organisationshoheit der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitssysteme. Diese Arbeit widmet sich daher zunächst dem Begriff der Gesundheitsleistungen und führt das Bestehen des Spannungsverhältnisses auf die historische Entwicklung der Sozialregelungen in den Verträgen zurück. In einem weiteren Schritt wird dann die tatsächliche Anwendbarkeit der Dienstleistungsfreiheit für den Bereich der Gesundheitsleistungen untersucht. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH. Dieser versucht das Spannungsverhältnis auf der Ebene der „Rechtfertigung“ zu lösen. Letztlich führt jedoch dieser Ansatz nicht zur Lösung dieses Spannungsverhältnisses, da durch die Auslegungsbedürftigkeit des Primärrechts rechtliche Unsicherheiten entstehen. Auch die Patientenrichtlinie, welche auf der Rechtsprechung des EuGH beruht, kann daher nur bedingt zur Beseitigung der bestehenden Unsicherheiten bei grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen beitragen. Ebenso können weitere in der Literatur vorgestellte Alternativen das Grundproblem nicht lösen. Notwendig wäre vielmehr eine klarere Abgrenzung der Regelungszuständigkeiten im Primärrecht selbst.