Grundrechtsschutz beim privatrechtlichen Staatshandeln
Heidrun Gutmannsbauer
Handelt der Staat privatrechtlich, bewegt er sich im Grenzbereich zwischen dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht. Dies wirft im Zusammenhang mit dem Grundrechtsschutz die Frage auf, inwieweit der Staat bei seinem Handeln auf dem Boden des Privatrechts überhaupt an die Grundrechte gebunden bleibt und wer auf welchem Rechtsweg eine potenzielle Grundrechtsverletzung gegen den Staat als Privatrechtssubjekt geltend machen kann. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, dieser Grundrechtsschutzproblematik nicht nur aus grundrechtstheoretischer und prozessrechtlicher Sicht, sondern auch mit Blick auf die Rechtsprechungspraxis auf den Grund zu gehen und anhand der dadurch gewonnenen Erkenntnisse zu deren Lösung beizutragen.