Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
FwDV 1
Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes eingeführt. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Sie gelten nicht nur für die Ausbildung, sondern gleichermaßen für den Einsatz.
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewusst nur auf solche Festlegungen, die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen werden daher nicht getroffen. Im Ausbildungsdienst ist auf die Durchführung von Übungen nach formalen Regeln zu verzichten. Nur so kann eine von allen überflüssigen Formen befreite Ausbildung vorgenommen und der Feuerwehrangehörige praxisnah auf seine Tätigkeit vorbereitet werden.