Haftungsfragen der Chirurgierobotik
Thomas Pixner
Chirurgierobotik ist im Operationssaal das Thema der Stunde. Die Antworten auf Haftungsfragen haben entscheidende Auswirkungen auf die Implementierung und Anwendung von Chirurgierobotern. Die grundlegende Erörterung eben dieser Haftungsfragen ist Gegenstand der Untersuchung. Die besondere juristische Relevanz der Problemstellung ergibt sich aus den Folgefragen für die Rechtsordnung, insbesondere wem das Verhalten eines Chirurgieroboters zurechenbar ist und wer das Risiko für die schwer nachvollziehbare und nicht vollständig beherrschbare Technologie – de lege lata – trägt oder – de lege ferenda – tragen soll. Dabei stellt sich generell die Frage, ob die deutschsprachigen Rechtsordnungen für die Chirurgierobotik gerüstet sind oder ob hier – wie oft im Zusammenhang mit dem „autonomen Fahren“ gefordert – beträchtliche Adaptierungen erforderlich sind.