Heilmittel verordnen, kodieren und überprüfen 2021
Umsetzungshilfen zum Heilmittelkatalog und zum langfristigen Heilmittelbedarf
Mit der geänderten Heilmittel-Richtlinie gehört die komplizierte Regelfallsystematik der Vergangenheit an. Stattdessen werden Heilmittel dann gemäß der neuen „Orientierenden Behandlungsmenge“ verordnet. Diese Systematik bietet Ärzten zwar mehr Freiraum bei der Therapieauswahl, belastet aber weiterhin das Budget für die Verordnung von Heilmitteln. Weiterhin budgetneutral können Heilmittel verordnet werden, wenn eine Diagnose einen „Besonderen Verordnungsbedarf“ bzw. „Langfristigen Heilmittelbedarf“ rechtfertigt. Daran ändert auch das verschobene Inkrafttreten vom 1. Oktober auf den 1. Januar 2021 nichts!
Das Werk „Heilmittel verordnen, kodieren und überprüfen 2021“ bietet Ärzten und Therapeuten einen Überblick über die veränderten Diagnosegruppen, die eine budgetneutrale Verordnung erst ermöglichen.