Heilmittel verordnen, kodieren und überprüfen für Zahnärzte
Umsetzungshilfen zum Heilmittelkatalog, den besonderen Verordnungsbedarfen und zum langfristigen Heilmittelbedarf
Am 1. Juli 2017 tritt die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte in Kraft.
Die Richtlinie regelt, welche Heilmittel Zahnärzte verschreiben dürfen, und schafft somit Sicherheit und Verbindlichkeit für die Verordnungen von Physiotherapie oder Logopädie. Allerdings schränkt die neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte auch bei der Wahl der Therapie ein: Konnten diese bisher praktisch jedes Heilmittel verordnen, stehen ihnen jetzt nur noch bestimmte Indikationsgruppen zur Verfügung. Damit Zahnärzte die passenden Indikationsgruppen kennen und wissen, welche Verordnungsmengen ihnen zur Verfügung stehen, gibt es dieses neue Werk.