Heizkostenabrechnung leicht gemacht
Mit allen Änderungen zur neuen Heizkostenverordnung
Birgit Noack, Martina Westner
Wann ist eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vorgeschrieben? Was ist bei der Verbrauchserfassung zu beachten? Wie ist beim Nutzerwechsel vorzugehen? Wann muss eine Schätzung erfolgen? Diese und viele weitere aktuelle Fragen beantwortet dieses Buch und hilft Ihnen, Heizkostenabrechnungen zu verstehen und zu prüfen. Beispiele, Muster sowie Verweise auf die aktuelle Rechtsprechung bieten eine praktische Orientierungshilfe. Somit können Abrechnungsfehler verhindert und Konflikte vermieden werden.
Jetzt mit allen Infos zur neuen Heizkostenverordnung und zum Gebäudeenergiegesetz.
Inhalte:
– Korrektes Vorgehen bei der Verbrauchserfassung, Ausstattungs- und Heizpflicht
– (Fern-)Ablesung, Termin, Zeitpunkt, Protokoll
– Anwendung der verschiedenen Verteilerschlüssel, Einzelheiten zur Wohnfläche
– Wärmecontracting
– Einbau- und Nachrüstpflicht fernablesbarer Geräte
– Neue Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
– Geräteleasing und Beteiligungsverfahren
– Kostenverteilung bei Nutzerwechsel, Schätzverfahren, erweitertes Kürzungsrecht
Die Änderungen durch die neue Heizkostenverordnung 2021 (in Kraft seit 1.12.2021):
– Künftig müssen neu installierte Zahler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein
– Bereits installierte Geräte müssen bis zum 31.12.2026 durch fernablesbare Exemplare ausgetauscht werden
– Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung müssen die fernablesbaren Geräte außerdem interoperabel mit vergleichbaren Geräten anderer Hersteller sein
– Fernablesbare Zähler, die bis dahin eingebaut wurden, müssen bis 31.12.203 durch interoperable Exemplare getauscht werden
– Die Geräte müssen darüber hinaus an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können
– Wenn fernablesbare Messgeräte installiert sind, müssen Gebäudeeigentümer den Nutzerinnen und Nutzern ab 1.1.2022 Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen monatlich mitteilen, entweder schriftlich oder elektronisch
Gebäudeenergiegesetz GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden), in Kraft seit 01.12.2021:
– Das GEG fasst mehrere Gesetze zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
– Neue Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden
Digitale Extras:
– Musterabrechnungen und Musterbriefe