Hilfstaxe für Apotheken
Die „Hilfstaxe für Apotheken“ beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Gesetzlichen Krankenkassen über die Preisberechnung von nicht industriell gefertigten Arzneimitteln, insbesondere Rezeptur. Sie enthält den kompletten amtlichen Vertragstext sowie einige Hilfen zur Preisberechnung.
– Die „Liste der Arzneimittel“ enthält die mit den Krankenkassen vereinbarten Basispreise (in früheren Auflagen: Artikel mit schwarzem Sternchen).
– Zum Eintragen apothekenspezifisch ermittelter Abgabepreise sind einige Leerseiten im üblichen Tabellenformat enthalten.
– Die „Taxhilfen“ beziehen sich auf Produkte zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger.