ift-Richtlinie LU-02/1. Fensterlüfter Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau.
Ziel dieser Richtlinie ist es, Hilfestellungen und Empfehlungen für den Einsatz von Fensterlüftern zur Umsetzung einer lüftungstechnischen Maßnahme im Wohnungsbau nach DIN 1946-6 zu geben. Neben der Erfüllung von reinen lüftungstechnischen Aspekten werden auch Empfehlungen für sekundäre Anforderungen des Fensterlüfters wie z. B. der Luftdichtheit oder des Schallschutzes gegeben. Die für die Planung notwendigen Leistungseigenschaften von Fensterlüftern werden nach der ift-Richtlinie LU-01/1 „Fensterlüfter, Teil 1 Leistungseigenschaften“ ermittelt. Die im vorliegenden Teil 2 in dieser Richtlinie dargestellten Empfehlungen wurden im Wesentlichen im Rahmen des Forschungsvorhabens „Erarbeitung von Einsatzempfehlungen für dezentrale Lüftungseinrichtungen in Verbindung mit dem Fenster“ erarbeitet. Die Einsatzempfehlungen gelten für dezentrale Lüftungselemente, die in das Fenster integriert sind oder in direktem Zusammenhang mit dem Fenster stehen, z.B.: – Luftdurchlässe, – Aufsatzelemente, – Fensterfalzlüfter, – Beschlagsgeregelte Lüfter (z.B. kraftbetätigte Fenster zur kontrollierten Lüftung), – ventilatorgestützte Lüftungsgeräte mit oder ohne Wärmerückgewinnung, die manuell, automatisch oder sensorisch geregelt sein können.