ift-Richtlinie VE-17/1, Produktkenndaten und Prüfverfahren für den Nachweis der Verwendbarkeit von Abstandhaltersystemen im Isolierglas-Randverbund, Teil 1
Hohlprofile - Nicht vollständig metallene Abstandhalter (Kategorie B und C)
Abstandhalter in Isolierglassystemen haben die Aufgabe, den Zusammenbau des Isolierglases möglichst einfach und sicher zu ermöglichen und zusammen mit den anderen Komponenten über die erwartete Lebensdauer gemäß EN 1279-1 das Isolierglas dauerhaft abzudichten sowie den auf sie einwirkenden Belastungen ohne funktionsbeeinträchtigende Veränderungen zu widerstehen.
Da Abstandhalterprofile, deren letzte Lage auf dem Abstandhalterrücken als „nicht metallen“ zu beschreiben ist, derzeit nicht in den Austauschregeln der Produktnorm erfasst sind, soll für diese Gruppe ein Verfahren zur Austauschbarkeit im Sinne einer späteren Version der EN 1279-1 sowie ein Prüfszenario zur Ergänzung in EN 1279-4 beschrieben und erprobt werden.
Diese Prüfverfahren werden in der vorliegenden Richtlinie VE-17/1 beschrieben und sollen die dauerhaft gleichbleibende Qualität der Produkte sicherstellen. Sie basieren auf Rundversuchen und anderen bereits bestehenden und bewährten Richtlinien (siehe Literaturnachweis).